Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Um eine Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen (zum Kennenlernen), die auf jeden Fall übernommen werden, wird hierzu ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Therapie gestellt.

Private Krankenversicherung/ Beihilfe

Die private Krankenversicherung und Beihilfe übernehmen ebenfalls die Kosten einer Psychotherapie. Da sich private Krankenversicherungen und Beihilfestellen in ihrem Leistungsspektrum unterscheiden können, sollten Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung erstattet und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind.

Selbstzahler

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die psychotherapeutische Behandlung unabhängig von der Krankenkasse zu finanzieren. Die Sitzungen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet. Eine Sitzung (50 Minuten) beträgt demnach derzeit 134,06 Euro.

Paartherapie

Die Kosten einer Paartherapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht übernommen und müssen daher selbst gezahlt werden. Eine Sitzung (50 Minuten) beträgt 150,00 Euro.

Praxis für Psychotherapie – Venloer Str. 105, 41462 Neuss – kontakt@psych-neuss.de

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